Das Programm „Kostentenor“ kann Hauptsache- und Kostentenor in einfachen Fällen einer Teilklagerücknahme, einem streitgenossenschaftlichem Teilunterliegen und einer Staffelung von Hauptklage und Hilfsaufrechnung erzeugen.
Auf der ersten Registerkarte können Sie den Tenor nach Teilklagerücknahme nach Quotenmethode oder nach Mehrkostenmethode erzeugen. „Kostentenor“ muss dazu wissen, wie hoch der Streitwert vor und wie hoch er nach der Reduktion ist und zu welchem Betrag der Beklagte verurteilt wird. Vor allem aber muss es wissen, welche Gebührentatbestände (nach KV-GKG und VV-RVG) vor und nach der Reduktion angefallen sind.
Möchten Sie für die Tenorausgabe das Geschlecht von Kläger und/oder Beklagtem ändern oder angeben, dass es mehrere Kläger/Beklagte gibt, können Sie das über die Auswahllisten zu „Parteien“ vornehmen.
Bitte fügen Sie die angefallenen Gebührentatbestände den Tabellen mit den Schaltflächen „Neue Gebühr (vor Teilklagerücknahme entstanden)“ bzw. „Neue Gebühr (nach Teilklagerücknahme entstanden)“ hinzu. Zu diesen Gebührentatbeständen im Einzelnen s.u.
Ein Kläger klagt gegen einen Beklagten auf Zahlung von 12.000,00 EUR. Vor dem Termin nimmt der Kläger einen Teil der Klage zurück und ändert seinen Antrag entsprechend auf Zahlung von 10.000,00 EUR. Das Urteil soll auf Zahlung von 10.000,00 EUR lauten.
Geben Sie in das Feld „Streitwert vor Teilklagerücknahme“ 12000, in das Feld „Streitwert nach Teilklagerücknahme“ 10000 sowie in das Feld „Letztlich obsiegt“ 10000 ein.
Betätigen Sie die Schaltfläche „Neue Gebühr (vor Teilklagerücknahme entstanden)“. Es öffnet sich das Fenster „Neue Gebühr vor Teilklagerücknahme entstanden“. Geben Sie „1210“ in das Suchfeld ein. Wählen Sie aus der Auswahlliste „Gebühren-/Auslagentatbestand“ den Eintrag „Verfahrensgebühr, Ziff. 1210 KV GKG (3,00)“ aus und drücken Sie „OK“. Die Gebühr wurde der oberen Tabelle hinzugefügt. Wiederholen Sie den Vorgang für die Verfahrensgebühr nach Ziff. 3100 VV RVG zweimal (Kläger und Beklagter).
Betätigen Sie die Schaltfläche „Neue Gebühr (nach Teilklagerücknahme entstanden)“. Es öffnet sich das gleichnamige Fenster. Wählen Sie die Terminsgebühr nach Ziff. 3104 VV RVG (für den Kläger) und wiederholen Sie den Vorgang für die Terminsgebühr des Anwalts des Beklagten.
Betätigen Sie zum Start der Berechnung die Schaltfläche „Tenor ermitteln (Quoten-/Mehrkostenmethode)“.
Benutzen Sie die Schaltfläche „Berechnungsmethode ...“ um zwischen der Standardmethode (sog. „Quotenmethode“) bzw. der „Mehrkostenmethode“ zu wechseln.
Über das Menü Bearbeiten können Sie für den Standardfall der „Teilklagerücknahme vor dem Termin“ die üblicherweise anfallenden Gebührentatbestände einfügen. Wählen Sie dort den gleichnamigen Menüpunkt.
Sind Kosten der Beweisaufnahme angefallen, können Sie den Eintrag „Nach dem JVEG zu zahlende Beträge [...]“ ausgewählen. Dann müssen Sie zusätzlich die Höhe der Auslagen (z.B. Sachverständigenvergütung) angeben.
Haben Sie einen Gebührentatbestand versehentlich in der falschen Tabelle erfasst, können Sie diesen in die richtige Tabelle durch Ziehen und Fallenlassen mit der Maus (Drag and Drop) verschieben.
Hier können Sie Gebührentatbestände zu einem bestimmten Streitwert zusammenrechnen. Zudem zeigt „Kostentenor“ eine Streitwerttabelle zu GKG und RVG an. Im Kontextmenü zur (oberen) Streitwerttabelle können Sie mit dem Eintrag „Tabelle drucken“ die Tabelle ausdrucken oder mit „Streitwerttabelle kopieren“ in die Zwischenablage kopieren.
In die untere Tabelle können Sie Gebührentatbestände einfügen. „Kostentenor“ unterscheidet grob vereinfacht folgende Typen:
Vier Standardsituationen stehen zur Vereinfachung der Eingabe bereit: Normalfall, Anerkenntnis, Säumnis und Gebühren einschließlich Berufung. So lässt sich vergleichen, ob in einem Termin ein Anerkenntnis oder eine Flucht in die Säumnis weniger Kosten verursacht. Das Feld „Summe“ gibt die Summe der Gebührentatbestände zum derzeit ausgewählten Streitwert an. Eine ausführliche Berechnung lässt sich über die Schaltfläche „Ausführliche Gebührenaufstellung erstellen“ erzeugen.
Tipp: Haben Sie häfig mit einer bestimmten anderen Kombination von Gebührentatbeständen zu tun? Dann können Sie die Zusammenstellung auch speichern. Dazu weiter unten im Abschnitt: „Berechnung speichern/laden“.
„Kostentenor“ kann den Tenor für Teilunterliegen bei Streitgenossenschaft nach der Baumbach′schen Kostenformel erzeugen.
Das Programm „Kostentenor“ braucht dazu Angaben, welche Parteien am Rechtsstreit beteiligt sind, in welcher Höhe sie in Anspruch genommen werden und in welcher Höhe sie das Gericht verurteilt. Hierbei unterscheiden sich die (evtl. teilweise) gesamtschuldnerische Verurteilung und die Verurteilung der einzelnen Beteiligten (über die gesamtschuldnerische hinaus).
Ein Kläger verklagt zwei Beklagte als Gesamtschuldner (z.B. auf 12.000,00 EUR). Während die Klage gegenüber dem Beklagten zu 1) vollständig begründet ist, dringt sie gegenüber dem Beklagten zu 2) nur zur Hälfte durch. Der Hauptsachetenor soll lauten: Die Beklagten zu 1) und zu 2) werden gesamtschuldnerisch verurteilt, dem Kläger 6.000,00 EUR zu zahlen. Der Beklagte zu 1) wird darüber hinaus verurteilt, weitere 6.000,00 EUR an den Kläger zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Betätigen Sie zunächst die Schaltfläche „Kläger neu“. Es öffnet sich ein Dialogfenster. Wählen Sie unter Beteiligtentyp das Geschlecht des Klägers als „der Kläger“ aus. Bestätigen Sie mit „OK“ die Eingabe.
Vorsicht Bei den Beklagten müssen Sie zunächst die Verurteilung darüber hinaus, dann die gesamtschuldnerische Verurteilung hinzugefügen!
Betätigen Sie die Schaltfläche „Beklagter neu“. Wählen Sie unter Beteiligtentyp „Beklagte“ (erster Eintrag). Tragen Sie unter „Höhe der Inanspruchnahme/Klageantrag“ 12000 ein, denn darauf belief sich die Klage gegen ihn. Tragen Sie aber unter „Höhe der Verurteilung“ bitte nur 6000 ein, denn nur insoweit wird er allein verurteilt („darüber hinaus“). Bestätigen Sie die Eingabe mit „OK“.
Wiederholen Sie den Vorgang für den zweiten Beklagten, geben Sie aber hier bei „Höhe der Verurteilung“ nur 0 (EUR) ein. Denn der zweite Beklagte wird über die gesamtschuldnerische Verurteilung hinaus zu nichts „darüber hinaus“ verurteilt.
Zur Eingabe der gesamtschuldnerischen Verurteilung betätigen Sie bitte nun die Schaltfläche „Gesamtschuldnerische Beklagte neu“. Es öffnet sich ein anderes Dialogfenster. Markieren Sie unter „Gesamtschuldnerisch verurteilte Beteiligte auswählen:“ die Beklagten zu 1) und zu 2). Halten Sie dazu die Strg-Taste gedrückt. Geben Sie weiter unter „Höhe der Verurteilung“ die 6000 (EUR) ein, auf die sich die gesamtschuldnerische Verurteilung beläuft. Bestätigen Sie die Eingabe mit OK.
Betätigen Sie zur Berechnung des Tenor die Schaltfläche „Tenor ermitteln (Baumbach′sche Kostenformel)“.
Sie können die Angaben in den Tabellen nachträglich bearbeiten, indem Sie auf die Euro-Beträge doppelklicken bzw. die Parteibezeichnung einfach anklicken oder F2 drücken. „Kostentenor“ lässt aber derzeit nicht zu, Felder können zu bearbeiten, wenn eine gesamtschuldnerische Verurteilung in der Tabelle enthalten ist.
Hintergründe zur Funktionsweise dieses Programms hinsichtlich der Berechnung der Kostenformel in Java gibt Schuster, JurPC Web-Dok 189/2014.
Liegt eine Widerklage vor, betätigen Sie bitte vor Eingabe der Beteiligten die Schaltfläche „Widerklage aktivieren“. Entscheiden Sie hier bitte auch, ob die Widerklage mit der Klageforderung „wirtschaftlich identisch“ ist — diese Entscheidung ist für die Streitwertentscheidung erforderlich. Die Tabellen zeigen dann weitere Informationen zur Widerklage an. Die Dialoge zur Eingabe der Beteiligten erfragen nun auch, ob ein Kläger zugleich Widerbeklagter bzw. ein Beklagter zugleich Widerkläger ist. Zudem wird die Unterstützung von Drittwiderbeklagten aktiv. Sie können nachträglich einen anderen Beklagten als Widerkläger auswählen. Jedoch kann derzeit nur ein Beklagter auch Widerkläger sein.
Der Kläger klagt gegen zwei Beklagte gesamtschuldnerisch auf 1.200,00 EUR. Der Beklagte zu 2) erhebt Widerklage gegen den Kläger und einen Drittwiderbeklagten auf 900,00 EUR als Gesamtschuldner. Die beiden Beklagten werden gesamtschuldnerisch zur Zahlung von 300,00 EUR an den Kläger verurteilt. Auf die Widerklage werden der Kläger und der Drittwiderbeklagte gesamtschuldnerisch verurteilt, 450,00 EUR an den Beklagten zu 2 zu zahlen.
Betätigen Sie (falls nicht schon geschehen) die Schaltfläche „Widerklagen aktivieren“ und bestätigen Sie den sich öffnenden Dialog direkt mit OK.
Betätigen Sie die Schaltfläche „Beklagter neu“. Wählen Sie unter Beteiligtentyp „der Beklagte“ (erster Eintrag) und deaktivieren Sie das Kontrollkästchen („den Haken“) vor „und Widerkläger“ (sofern er aktiviert ist). Tragen sie unter „Höhe der Inanspruchnahme/Klageantrag“ 1200 ein, denn darauf belief sich die Klage gegen ihn. Tragen Sie aber unter „Höhe der Verurteilung/darüber hinaus“ bitte nur 0 ein, denn er wird nicht über die gesamtschuldnerische Verurteilung hinaus verurteilt. Bestätigen Sie mit OK. Wiederholen Sie den Vorgang für den zweiten Beklagten, aktivieren Sie aber hier das Kontrollkästchen „und Widerkläger“. Betätigen Sie die Schaltfläche „Gesamtschuldnerische Beklagte neu“ (s.o.), wählen Sie hier beide Beklagte aus und geben Sie unter Höhe der Verurteilung 300 (EUR) ein.
Betätigen Sie die Schaltfläche „Kläger neu“ und aktivieren Sie das Kontrollkästchen „und Widerbeklagter“. Nun können Sie die Felder „Höhe der Inanspruchnahme“ und „Höhe der Verurteilung“ beschreiben. Geben Sie für die Inanspruchnahme 900 (EUR), für die Verurteilung 0 (EUR) ein — s.o. Drücken Sie OK. Betätigen Sie die Schaltfläche „Drittwiderbeklagter neu“. Dieser ist immer Widerbeklagter. Geben Sie hier ansonsten dieselben Werte wie beim Kläger ein und drücken Sie OK. Fügen Sie auch hier eine gesamtschuldnerische Verurteilung hinzu, indem Sie die Schaltfläche „Gesamtschuldnerische Kl./Dwbl. Neu“ betätigen, beide auswählen und als Höhe der Verurteilung 450 (EUR) eingeben. Drücken Sie OK.
Vorsicht: Auch bei den Widerbeklagten gilt, dass Sie zunächst die (isolierte) Verurteilung „darüber hinaus“, dann die gesamtschuldnerische Verurteilung eingeben müssen.
Über die Schaltfläche „Tenor ermitteln (Baumbach′sche Kostenformel)“ können Sie sich den Kostentenor anzeigen lassen.
Sie haben statt der Eingabe einer gesamtschuldnerischen Verurteilung auch die Möglichkeit, bei jedem Beteiligten das vollständige Unterliegen einzugeben. Ein Automatismus kann daraus dann eine gesamtschuldnerische Teilverurteilung ermitteln.
Ein Kläger klagt gegen zwei Beklagte auf Zahlung von 1.200,00 EUR. Bei der Prüfung stellen Sie fest, dass die Klageforderung gegen den ersten Beklagten in Höhe von 600,00 EUR begründet ist, gegen den zweiten Beklagten in voller Höhe. Beide haften gesamtschuldnerisch.
Statt der oben beschriebenen Vorgehensweise haben Sie auch die Möglichkeit, zwei Beklagte mit der Höhe der Inanspruchnahme 1.200,00 EUR einzutragen, den ersten Beklagten mit einer Höhe der Verurteilung von 600,00 EUR, den zweiten Beklagten mit einer Höhe der Verurteilung von 1.200,00 EUR. Wählen Sie danach im Menü „Extras“ den Punkt „Gesamtschuldnerische Verurteilung ermitteln“. Diese Aktion steht Ihnen als Schaltfläche auch im Dialog „Gesamtschuldner (...)“ zur Verfügung.
Diese Funktion ermittelt nun, dass die beiden Beklagten gesamtschuldnerisch zu 600,00 EUR haften, der Beklagte zu 2 darüber hinaus zu weiteren 600,00 EUR. Entsprechend fügt „Kostentenor“ eine gesamtschuldnerische Verurteilung zu 600,00 EUR ein und reduziert entsprechend die Unterliegensbeträge der Beteiligten.
Genauso können Sie vorgehen, wenn es auf der Widerbeklagten-Seite zu einer gesamtschuldnerischen Haftung kommt. Wählen Sie dazu aus dem Menü Extras den Menüpunkt „Gesamtschuldnerische Verurteilung (Widerbeklagte) ermitteln“.
Einen bequemen Weg, Beteiligte und Gesamtschuldnerschaften einzufügen, bietet der Assistent für die Baumbach′sche Kostenformel. Sie können ihn über den Menüpunkt „Beteiligte anlegen über Assistenten“ im Menü Extras aufrufen.
Der Assistent fragt Schritt für Schritt die einzelnen Daten zu den Beteiligten ab, wie etwa Bezeichnung, Streitwert, gesamtschuldnerische Verurteilung, Verurteilung darüber hinaus. Sind Widerklagen aktiviert, fragt er danach weiter nach den entsprechenden Daten bezüglich der Widerbeklagten.
„Kostentenor“ kann auch den Tenor bei einer Staffelung von Klageanträgen und Hilfsaufrechnungen kann ermitteln. Hierzu können Sie nacheinander Klageanträge und Hilfsaufrechnungen auf der Registerkarte „Hilfsaufrechnung (3)“ der Tabelle hinzufügen. Dabei berechnet „Kostentenor“, zu welchem Betrag der Beklagte noch verurteilt wird, welche Kostenverteilung angemessen ist und setzt den Streitwert fest.
Der Kläger klagt gegen einen Beklagten auf Zahlung von 10.000,00 EUR. Der Beklagte bestreitet die Klageforderung und rechnet zunächst mit einer Forderung in Höhe von 7.500,00 EUR auf, nachrangig mit einer Forderung von 4.000,00 EUR. Die Klageforderung ist in Höhe von 7.500,00 EUR begründet, die erste Hilfsaufrechnung in Höhe von 5.000,00 EUR und die zweite Hilfsaufrechnung in Höhe von 1.500,00 EUR.
Betätigen Sie die Schaltfläche „Angriffs-/Verteidigungsmittel hinzufügen“. Es öffnet sich das Fenster „Neues Angriffs-/Veteidigungsmittel“. Wählen Sie aus der Auswahlliste „Angriffs-/Verteidigungsmittel“ den Eintrag „Hauptklageforderung“ aus. Geben Sie bei „Höhe der Forderung“ 10000 (EUR) und bei „Davon begründet“ 7500 (EUR) ein. Drücken Sie OK.
Betätigen Sie erneut die Schaltfläche „Angriffs-/Verteidigungsmittel hinzufügen“ und wählen Sie unter „Angriffs-/Verteidigungsmittel“ den Eintrag „Hilfsaufrechnung“. Geben Sie bei „Höhe der Forderung“ 7500 (EUR) und bei „Davon begründet“ 5000 (EUR) ein.
Wiederholen Sie den Vorgang für die zweite Hilfsaufrechnung („Höhe der Forderung:“ 4000, „Davon begründet:“ 1000) und schließen Sie wieder mit OK ab.
Betätigen Sie nun die Schaltfläche „Tenor ermitteln“.
Sie können einzelne Werte auch nachträglich in den Tabellen bearbeiten.
Der Rechner berücksichtigt automatisch § 92 Abs. 2 ZPO mit einer Schwelle von 10%. Möchten Sie, dass Parteien auch geringfügige Kostenanteile tragen müssen (bis 10%), können Sie diese Voreinstellung über das Menü Extras abstellen. Deaktivieren Sie dazu den Menüpunkt „§ 92 Abs. 2 ZPO anwenden“. Wenn Sie möchten, dass der Rechner § 92 Abs. 2 ZPO mit einer anderen Schwelle (etwa 5%) berücksichtigt, aktivieren Sie den Menüpunkt danach wieder. Dann können Sie die Schwelle auswählen.
Ein separates Dialogfenster zeigt den Tenortext an.
Mit der Schaltfläche „Tenor in Zwischenablage kopieren“ können Sie den gesamten Text in die Zwischenablage kopieren.
Sie können außerdem den Tenortext im Rich Text Format (RTF) speichern. Nutzen Sie dazu die Schaltfläche „Tenor speichern“. Word und die meisten anderen Textverarbeitungsprogramme sowie auch das Textsystem Justiz (TSJ) können das Format RTF lesen.
Für jeden Tenor sowie für die Gebührenberechnung lässt sich zudem eine Begründung (mit Erklärung) generieren. Rufen Sie dazu bei einem angezeigten Tenor mit der rechten Maustaste das Kontextmenü zum Tenortext auf und wählen Sie den Menüpunkt „Begründung hinzufügen“.
Haben Sie falsche Eingaben gemacht, die Sie korrigieren möchten, oder möchten Sie eine neue Berechnung durchführen, können Sie die Eingabetabellen über das Menü Datei zurücksetzen. Wählen Sie dort den Menüpunkt „Neu / Alle Einträge zurücksetzen“. Sie können einzelne Einträge über das Kontextmenü (rechte Maustaste) löschen.
Sie können zu mehreren Gelegenheiten eine E-Mail über Ihre Standard-Mail-Anwendung versenden: Im Menü Extras im Untermenü Kontakt, mit den Einträgen „E-Mail an Autor“ oder „Fehlermeldung an Autor“, bei der Anzeige des Tenors über die Schaltfläche „Tenor falsch“ sowie bei jeder Fehlermeldung über die Schaltfläche „Beim Autor beschweren“.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Mail-Anwendung mit jeder E-Mail bestimmte persönliche Daten mitversendet und auch „Kostentenor“ unter Umständen (s.u.) Daten anhängt:
„Kostentenor“ kann die aktuelle Berechnung über „Berechnung speichern“ (im Menü Datei) speichern. Sie können sie zu einem späteren Zeitpunkt über „Berechnung laden“ (im Menü „Datei“) wiederherstellen. Alle Eintragungen auf allen Registerkarten werden dabei im programmeigenen Dateiformat skktx gespeichert, das auf XML basiert.
Kostentenor — Zivilprozessuale Kostenberechnung — Version 0.6 unterliegt dem Urheberrecht von Dr. Peter Felix Schuster, 2014-2019. Freigabe unter der GNU General Public License.
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